Weiterbildung ermöglichen
Gleichheit gründet in der gleichen Würde aller Menschen. Sie verlangt gleiche Rechte vor dem Gesetz, die Gleichstellung aller Geschlechter und den Schutz vor Diskriminierung. Gleichheit erfordert das Recht, am politischen und sozialen Geschehen mitzuwirken und sozial abgesichert zu sein.
Beteiligung sichern, Partizipation ermöglichen, Kinderrechte umsetzen, Demokratie fördern
Pädagogische Fachkräfte und Kinder den jeweiligen Einrichtungen
In einer Kita-Verfassung wird in aller Regel festgehalten, wie Kinder, Eltern, Fachkräfte, Kitaleitung und Träger zusammenarbeiten und leben wollen. Es werden Rechte und Pflichten, wie auch Verfahren beschrieben, wenn es zu „Störungen“ kommt. Dazu sollen auch die Gremien und Verfahren für die Beteiligung von Kindern verbindlich festgelegt werden. Denn Kinder in Kindertageseinrichtungen haben das Recht, an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt zu werden; eine Kita muss dazu geeignete Verfahren entwickeln und für die Kinder die Möglichkeit schaffen, sich zu beschweren (§§ 8 und 45 SGB VIII). Die Kita-Verfassung ist eine solche Möglichkeit, Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren zu verstetigen. Diese sollte festgelegen, worüber jedes Kind selbst entscheidet, worüber Kinder und Erwachsene gemeinsam entscheiden und worüber Kinder nicht entscheiden dürfen. Außerdem sollte enthalten sein, in welchen Gremien (Kinderkonferenzen, Kita-Rat, Vollversammlungen, Teamsitzungen usw.) welche Entscheidungen getroffen werden.
Eine Kita-Verfassung kann für die dauerhafte und systematische Umsetzung der Partizipation von Kindern sehr hilfreich sein. Wichtig ist aber auch die demokratische Haltung der pädagogischen Fachkräfte und die Fähigkeit der pädagogischen Fachkräfte, Partizipation methodisch umzusetzen.
Kita-Verfassungen können die Beteiligung von Kindern in den Einrichtungen stärken, indem Regel für das Zusammenleben und -arbeiten aller Beteiligten im Kita-Kontext beschrieben werden.
Christian Wolkenstein